Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Klage eines Anwohners gegen die Aufstockung des Hochbunkers von St. Pauli abgewiesen.
Der Anwohner Mario Bloem hält die Baugenehmigung für das Projekt für nicht rechtmäßig und hatte deshalb gegen das Projekt geklagt. Mit den neuen Stockwerken wäre der Hochbunker am Heiligengeistfeld 58 Meter hoch, die umliegenden fünf- bis sechsstöckigen Gebäude aber nur 16 Meter. Es hätte ein neuer Bebauungsplan für das Viertel erstellt werden müssen, argumentiert der Kläger. Bloem hatte bereits zu Beginn des Verfahrens angekündigt, bei einer Ablehnung seiner Klage in die nächste Instanz gehen zu wollen.